Willkommen bei der
ACS Advanced Corporate Security GmbH
Sömmerda (ots) -
Von Meisterdieben konnte in der vergangenen Nacht in Sömmerda nicht die Rede sein. Zwei Männer hatten 01:00 Uhr in der Nacht versucht in ein Hotel einzudringen. Leise gingen sie dabei nicht vor, denn der Sicherheitsdienst wurde auf sie aufmerksam. Die Männer rannten davon. Auf ihrer Flucht stahlen sie einen Motorroller. Weit kamen die Möchtegerndiebe nicht. Die Polizei stellte die Herren im Alter von 31 und 38 Jahren. Der Motorroller wurde sichergestellt und dem Eigentümer zurückgegeben. Die Männer erhielten eine Strafanzeige. (JN)
Diese Meldung wurde am 12.04.2022, 04:11 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Erfurt übermittelt.
Quelle: https://www.news.de/lokales
Im Zuge der Neubeschaffung werden wir unseren Fuhrpark auf ausschließlich elektrische getriebene Fahrzeuge umstellen. Auftakt für unsere Dienstleistungen im Revier, Streife und FM Services macht bereits ein Q4 etron, weitere aus der VW Familie werden folgen. Der Strom kommt dazu nachhaltig aus Wasserkraft.
„Die ACS GmbH leistet mit ihrer Spende einen Beitrag zur Digitalisierung der Kita Einrichtungen“
Wir bieten unsere Leistungen auch im Raum Thüringen mit unserer Tochtergesellschaft ACS Advanced Corporate Security GmbH Sitz: Sömmerda an. www.acs-security.eu
Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundordnung (DSGVO) in Mai 2018 sind in ganz Deutschland eine Vielzahl von Bußgeldern der jeweiligen Bundesländer verhängt worden. In Absprache mit unserem Datenschutzbeauftragten und unserer Website compliant haben wir uns daher entschlossen, den Bereich "Neueste Meldungen" nicht weiter zu betreiben.
Der Vorstand der Nachbarschaftshilfe "Zammlebn" e.V. bedankt sich ganz herzlich für die Spende der ACS GmbH.
Münchner Sicherheits-Expo - erfolgreiche Messe für den BVSW
Quelle: BVSW
Den kompletten Presseartikel finden Sie unter www.bvsw.de
München – Am 9. Juli veranstalteten der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) den 7. Gemeinsamen Bayerischen Sicherheitstag. Im voll besetzten AUDI Trainingscenter am Flughafen München gaben hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Behörden, Universitäten, Industrie- und Handelskammern (IHK) Einblick in aktuelle Entwicklungen rund um die Themen „Sicherheit in der Zukunft – Vertrauen - Verlässlichkeit“. Zwischen den Vorträgen gab es für die anwesenden Sicherheitsexperten genug Zeit für intensive Gespräche.
Quelle: BVSW Info / www.bvsw.de
ACS setzt die Neuerungen der Datenschutzverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 mit einem Datenschutzbeauftragten um. Neben den (zunehmend komplexen) Datenschutzrechtlichen Anforderungen stehen dabei die Belange unserer Kunden und unserer Mitarbeiter im Vordergrund.
Durch die rasante technologische Entwicklung in der Datenverarbeitung stellt der Datenschutz zunehmend auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Mit dem Thema eLearning werden unsere Mitarbeiter zukünftig im praktikablen Format für die Praxis informiert und sensibilisiert.
Neuerungen im Polizeiaufgabengesetz beschlossen - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann setzt auf verstärkte öffentliche Information und Kommunikation: Neue Accounts in sozialen Medien - Bürger können sich informieren und diskutieren - Fakten auch unter www.pag.bayern.de - Expertenkommission zur Begleitung des Gesetzesvollzugs
+++ Mehr Sicherheit, stärkere Bürgerrechte und ein besserer Datenschutz sind die Kernpunkte der heute im Bayerischen Landtag beschlossenen Neuerungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG). Dazu gehören mehr Auskunftsrechte für Bürger, mehr Benachrichtigungspflichten und mehr Richtervorbehalte bei polizeilichen Maßnahmen. Nachdem derzeit viele Unwahrheiten über die Gesetzesnovelle verbreitet werden, setzt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nochmals auf verstärkte öffentliche Information und Kommunikation. "Wir stehen für maximale Transparenz und Offenheit", erklärte Herrmann. "Um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser über die neuen Polizeibefugnisse zu informieren, richten wir insbesondere Accounts in den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter ein." Laut Herrmann sind diese ab Mittwoch, 16. Mai, 16 Uhr, aktiv. "Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich aus erster Hand über die Änderungen im Polizeiaufgabengesetz", appellierte der Minister. Er verwies zusätzlich auf die bereits freigeschaltete Internetseite www.pag.bayern.de, die umfangreiche Informationen rund um das PAG bietet, und die unabhängige Expertenkommission, die die Umsetzung der PAG-Neuerungen eng begleiten und analysieren wird. Auch eine Informationsbroschüre wird demnächst über das Bestellportal www.bestellen.bayern.de angeboten und in zahlreichen bayerischen Behörden ausliegen. +++
Quelle: Presse/stmi bayern/newsletter
Die Bundesregierung prüft derzeit die Einführung eines bundesweiten Bewacherregisters für die Sicherheitswirtschaft noch in diesem Jahr.
Quelle: BDSW Mitgliederinformation u. Behördenspiegel Ausgabe 2
Seit dem Jahr 2016 gibt es eine deutsche Dependance der ASIS, dem größten internationalen Berufsverband der Sicherheitsbranche. Da in dieser Berufszweig nach wie vor als klassische Männerdomäne gilt, wurde die Women-in-Security-Initiative gegründet, die sich für die aktive Förderung von Frauen in der Sicherheitsbranche einsetzt.
Quelle: BVSW / Newsletter
Spenden statt Karten. Weihnachten ist auch die Zeit der Besinnung, des Resümierens der Zusammengehörigkeit und der Nächstenliebe. Auch in diesem Jahr möchten wir wieder jenen helfen, die einer Zuwendung besonders bedürfen und unterstützen in diesem Jahr die Stiftung "Tagesdemenzbetreuung Lebenswert UG, B.H.".
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Kooperationsvereinbarung mit der Landesgruppe Bayern des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft und dem Bayerischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft erneuert und nunmehr auf den gesamten Freistaat Bayern ausgeweitet.
Nach zwei erfolgreichen Jahren der Pilot-Kooperation für die Ballungsraume München und Nürnberg wurde die Kooperation an die neue Sicherheitslage angepasst. Aufgrund ihrer überaus professionellen Aufgabenwahrnehmung haben sich die privaten Sicherheitsdienstleister als Kooperationspartner der Polizei in ganz Bayern verdient gemacht. Im Rahmen des 6. Bayerischen Sicherheitstages am 10. Juli 2017 Unterzeichneten Vertreter der Kooperationspartner die Vereinbarung.
Quelle: BDSW Landesgruppe Bayern - Auszug GIT SICHERHEIT 10/2017
Quelle: BDSW Rundschreiben 75/2017 / Auszug DSD 03-2017 - Statements Politiker
Quelle: BDSW Rundschreiben 70/2017 / Behörden Spiegel
» Qualitätsanforderungen an Sicherheitsdienstleistungen
BVSW e.V. nutzte erstmals Vortragsreihe der Sicherheits Expo + Impulsreferat über Verbandsarbeit ergänzte perfekt das neue Messekonzept + Rückblick auf über 40 Jahre erfolgreiche Wahrnehmung bayerischer Wirtschaftsinteressen in der Sicherheit + BVSW legt 2018 Schwerpunkt auf Bildungsbereich mit neuem Aus- und Weiterbildungsprogramm + Soziales Engagement für das Uniform-Upcyclingprojekt 110 der Barmherzigen Brüder gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH Straubing vorgestellt.
Quelle: BVSW e.V./ info
Thomas de Maizière zur „Deutschlands Sicherheitsarchitektur von morgen“ am 10.7.2017 im Audi Training Center der AUDI AG am Flughafen München
Der Bayerische Sicherheitstag stellt in diesem Jahr das Thema „Deutschlands Sicherheitsarchitektur von morgen“ in den Mittelpunkt seiner Veranstaltung. Mit der Wahl dieses Themas verdeutlichen wir, dass unsere Branche gewaltige Umwälzungen zu erwarten hat, die wir alle bewältigen müssen. Wieder werden hochkarätige Referenten uns dazu Impulse geben, Prognosen aufzeigen und mit uns zukunftsweisende Lösungen diskutieren.
Es besteht kein Zweifel, dass sich global das Gefühl der Unsicherheit ständig vergrößert und verbreitet. Gerade in dieser Tatsache liegen die Chancen der Sicherheitswirtschaft sich zu beweisen und ihren Einfluss zu verstärken. Das Thema Sicherheit, lange Zeit ein Nischenthema und eher Spezialisten und Innenpolitikern überlassen, ist nun zukunftsweisend.
Quelle: BVSW / Info v. 28.06.2017
Um den strategischen Wirkungsbereich des Unternehmens ACS zu vergrößern, wurde die EAKM Europäische Akademie für Krise & Management GmbH (A) mehrheitlich übernommen.
Das Management und Consulting Unternehmen mit einem Stammkapital von 122.500 EUR wird seinen neuen Firmensitz in Linz (A) haben.
"Das ist viel Geld für uns", freute sich der Vorstand des Hl. Sankt Florian Jünger e.V. bei der Übergabe der Spende in Höhe von 1.300 Euro.
Das geltende Vergaberecht regelt die Gründe, bei deren Vorliegen ein Unternehmen von Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Bislang ist es jedoch für öffentliche Auftraggeber praktisch schwierig nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Straftaten gekommen ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daher einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (Wettbewerbsregistergesetz-WRegG) erarbeitet.
Das Wettbewerbsregister soll den fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen sichern, Bieter von Nachweispflichten entlasten und öffentlichen Auftraggebern die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erleichtern. Zudem soll das Gesetz es Unternehmen ermöglichen, im Falle von Rechtsverstößen ihre „Selbstreinigung“ - z. B. aufgrund von Compliance-Maßnahmen - gegenüber einer zentralen Stelle nachzuweisen. Zwar existieren in einigen Bundesländern bereits „Korruptionsregistergesetze“, jedoch fehlt es bislang an einer bundeseinheitlichen Regelung. Sowohl die Justizministerkonferenz als auch die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder haben die Bundesregierung daher aufgefordert, ein zentrales Bundesregister zu schaffen.
Quelle: BDSW Rundschreiben 16/2017
» Referentenentwurf Wettbewerbsregister
Ab sofort sind die im Januar 2017 neu aufgelegten Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte und die aktuellen Adressen- bzw. Errichternachweise "Mechanische Sicherungseinrichtungen", "Überfall- und Einbruchmeldeanlagen" sowie "Videoüberwachungsanlagen" im Internet unter
www.polizei.bayern.de Rubrik Schützen und Vorbeugen, Beratung, Technische Beratung
abrufbar.
Quelle: BVSW u. Bayerisches Landeskriminalamt
BDSW rundschreiben 13 / 2017
· Sendung in der ARD
am Montag, 13. Februar 2017, 22:45 Uhr, sendete die ARD unter dem Titel "Sicherheit außer Kontrolle" eine sog. "Doku über das zweifelhafte Geschäft der Sicherheitsdienste". Wir haben mehrere Anfragen von Mitgliedsunternehmen dazu erhalten verbunden mit der Aufforderung, dazu Stellung zu beziehen.
Da uns der Sendetermin bereits vorher bekannt war, hatten wir hatten eine Presseinformation für den Versand am Dienstag vorbereitet. Wir haben uns dann aber dafür entschieden, diese nicht zu veröffentlichen, weil die Resonanz anderer Medien auf die Sendung äußerst gering war. Wir wollen mit einer eigenen Darstellung nicht zu einer Steigerung der Bekanntheit beitragen.
Wie Sie feststellen konnten, handelt es sich bei dem Beitrag um einen oberflächlichen, schlecht recherchierten Zusammenschnitt längst bekannter Tatsachen. Es wurden einzelne Vorfälle sehr breit dargestellt und daraus falsche Schlüsse gezogen.
Gegen kriminelle Aktivitäten einzelner Personen - wie der Handgranatenanschlag vor einem Jahr in Villingen-Schwenningen - ist keine Branche gefeit. Das gilt auch für die skandalösen Vorfälle im September 2014 in Burbach. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sind gefordert, diese Vorfälle aufzuklären und die Schuldigen zu verurteilen.
Die ebenfalls thematisierten Fälschungen von IHK-Nachweisen sind schon lange bekannt. Diese Art von Straftaten kann weder Verband noch von der Branche verhindert werden, da die Ausstellung dieser Zertifikate in den Zuständigkeitsbereich der Kammern fällt. Das für 2019 geplante "Bewacherregister" soll - und wird nach unserer Ansicht auch - hier Abhilfe schaffen.
Auch die Vorfälle an den Flughäfen müssen sehr viel differenzierter betrachtet werden als dargestellt. Insider wissen dies. Die im Filmbericht angesprochene Klage der EU gegen die Bundesrepublik bezog sich nicht auf die vermeintlich schlechten Kontrollen der Sicherheitskräfte, sondern auf mangelhafte Kontrollen durch den Staat.
Der grundsätzliche Tenor des Berichts war bereits aus dem Vorspann zu entnehmen. Hier wurde von „junge Männer in Fantasieuniformen mit der Aufschrift "Security"“ gesprochen, die durch den „beispiellosen Boom an Sicherheitsdiensten“ tätig werden. Teile der Branche seien „mittlerweile in der Hand mafiaartig vernetzter Familienclans oder Rockerbanden, die sich kriminelle Verteilungskämpfe liefern“. Es wurde die Frage gestellt, „Welche Sicherheit stellen diese Dienste her? Wiegen sie uns womöglich in falscher Sicherheit? Oder sind sie selbst Unsicherheitsfaktoren?“ und angekündigt „auf kritische Spurensuche“ zu gehen, um herauszufinden, „ob die Bundesregierung bei der Kontrolle der Sicherheitsdienste versagt.“ Zusammen mit Insidern würden „neuralgische Punkte aufgegriffen, sichtbar gemacht und hinterfragt“. Diese Insider erzählten „Beunruhigendes bis Erschreckendes: von gefälschten Sachkundenachweisen, schweren Sicherheitslücken auf deutschen Flughäfen; Stress, Unterbesetzung und belastenden Arbeitsbedingungen - Sicherheitsrisiken, bis hin zu kriminellen Übergriffen auf diejenigen, die eigentlich Schutz brauchen.“
Diese Art der reißerischen Aufbereitung zeigt, dass hier wieder einmal eine Chance vertan wurde, eine wirkliche Dokumentation über die Branche und deren Herausforderungen zu produzieren.
Quelle: BDSW Rundschreiben
Der neue Lohntarifvertrag #34 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern und der neue Gehaltstarifvertrag #33 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern liegen unterzeichnet vor.
Quelle: BDSW Landesgruppe Bayern
Quelle: Bite AG, Filderstadt
Eine kritische TV Reportage zum Boom der Sicherheitsdienste
Quelle: Das Erste
» Sicherheit außer Kontrolle
» Tarifverhandlungen Bayern 2017
Quelle: BfV zu APT 28
Der Deutsche Bundestag hat am 22.09.2016 die Verschärfung des § 34a der Gewerbeordnung beschlossen. Der Anstoß hierzu kam durch die Innenministerien der Länder.
Dieses Gesetz muss noch im Bundesrat behandelt werden. Danach wird es im Bundesgesetzblatt verkündet.
Quelle: BDSW RUNDSCHREIBEN 71 / 2016
Quelle: BDSW Rundschreiben Landesgruppe Bayern 14/2016 / Tarifforderungen ver.di Bayern
Interkulturelle Kompetenz in der Sicherheitswirtschaft
http://www.interculture.de/
» Download Interkulturell Sicher!
Mit der ACS Spende wird nicht nur die Aufführung des Märchens “Hänsel und Gretel“ durch die Profis der Mobilen Theater Freunde Augsburg realisiert, sondern auch die Anschaffung einer großen Ritterburg für die Bärengruppe.
Der Tarifausschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat nach der mündlichen Verhandlung in der gestrigen öffentlichen Sitzung die Empfehlung zum Erlass der Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages # 33 rückwirkend zum 1. Januar 2016 durch den zuständigen Staatsminister ausgesprochen.
Für die Lohngruppe 2b im Zusammenhang mit der Zulagenregelung nach § 6 Ziffer 8. „Schutz von Flüchtlingsunterkünften“ wurde die AVE zum 1. Juni 2016 ausgesprochen, da keine Anschluss-AVE vorlag.
Ausgenommen von der AVE sind schon wie 2014 die folgenden Lohngruppen: 3c, 4, 6, 10 und 11A.
Das Kabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (PDF: 89 KB) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden Vorschläge des im November 2015 beschlossenen Eckpunktepapiers (PDF: 57,4 KB) zur Verschärfung des Bewachungsrechts und zur Verbesserung des Vollzugs umgesetzt.
Bundesminister Gabriel: "Die besondere Situation bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und die steigenden Sicherheitserfordernisse von Großveranstaltungen machen schärfere Regelungen für das Bewachungsgewerbe erforderlich. Das haben gerade auch die Vorfälle in Flüchtlingsunterkünften im vergangenen Jahr gezeigt. Wir müssen die Qualität und Zuverlässigkeit der privaten Sicherheitsdienstleister erhöhen und 'schwarze Schafe' aussortieren. Das ist das wesentliche Ziel der heute im Kabinett beschlossenen Verschärfungen für das Bewachungsgewerbe."
Bewachungsunternehmer müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und werden regelmäßig alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Dazu sollen die zuständigen Behörden eine polizeiliche Stellungnahme einholen. Zusätzlich kann eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde erfolgen. Auch die Zuverlässigkeit des eingesetzten Bewachungspersonals soll spätestens alle drei Jahre überprüft werden. Bei Personen, die in leitender Funktion mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen eingesetzt werden, ist ein Sachkundenachweis vorzulegen.
Bis zum 31. Dezember 2017 soll zudem ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, in dem bundesweit Informationen über Bewachungsunternehmer und das eingesetzte Bewachungspersonal elektronisch erfasst werden.
Donnerstag, 26.11. & Freitag 27.11.2015 um 19:00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Dorfen.
Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)
Wir sind zertifiziert durch
DEKRA nach DIN EN ISO 9001:2015